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Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Die Datenbank «Entscheide nach Gleichstellungsgesetz» enthält Verfahren bzw. Fälle aus den Deutschschweizer Kantonen, die auf dem Bundesgesetz für die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) und/oder auf dem Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit basieren (Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung).

Die Datenbank ist ein gemeinsames Projekt der Deutschschweizer Fachstellen für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
 
Fälle aus der Westschweiz sind unter www.leg.ch und Fälle aus dem Tessin unter www.sentenzeparita.ch zu finden.
 
Broschüren und Ratgeber informieren Arbeitnehmende über ihre Rechte gemäss Gleichstellungsgesetz. Sie geben auch praktische Tipps ... mehr

  • Der Geschlechterbegriff im schweizerischen Gleichstellungsgesetz

    Die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung als direkte Geschlechterdiskriminierung

    Das Merkmal des Geschlechts wird im schweizerischen Recht zwar nicht definiert, ist jedoch als Anknüpfungspunkt für den Schutz vor Diskriminierung von zentraler Bedeutung. Das Bundesgericht hat in BGE 145 II 153 entschieden, eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sei keine direkte Geschlechterdiskriminierung im Sinne des Art. 3 Gleichstellungsgesetz. Dabei geht das Bundesgericht von einem engen Geschlechterbegriff aus. Der Entscheid steht quer zum modernen Verständnis des Geschlechts als soziale Konstruktion, wonach auch die Sexualität als Bestandteil des Geschlechterbegriffs betrachtet wird.
    Hier geht's zum Beitrag.

  • Beweislastumkehr in Gleichstellungsprozessen

    Im Jahr 1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Vor der Einführung des Gesetzes gehörten Beweisschwierigkeiten sowie die Beweislast auf Seite der Arbeitnehmenden zu den grössten Hürden im Bereich der Gleichstellung im Erwerbsleben. Dies führte dazu, dass mit dem Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes in Art. 6 Gleichstellungsgesetz eine Beweislasterleichterung eingeführt wurde. In der Praxis wurde diese Erleichterung jedoch oft nicht angewendet, und wenn doch, dann relativ intransparent. Dieser Artikel befasst sich mit den Problemen in der Praxis und zeigt verschiedene Lösungsansätze auf.
    Hier geht's zum Beitrag.

  • Alle Neuigkeiten

  • Weiterbildungsangebote zum Gleichstellungsgesetz

  • Weiterbildung: Gleichstellung im Arbeitsalltag
    • 08. Juni 2023, 09.00 bis 17.00 Uhr
      Bildungsdepartement, Konferenzraum 6. Stock, Davidstrasse 31, 9000 St. Gallen

    Weitere Informationen und Anmeldung

  • Weiterbildung: Schichtarbeit & Vereinbarkeit: innovative Ansätze für die Praxis
    • 15. Juni 2023, 15.00 bis 18.00 Uhr
      BERNMOBIL, Zieglerstrasse 62, 3007 Bern

    Anmeldung und weitere Informationen

  • Weiterbildung: Mit Fairness zum Erfolg. Das Gleichstellungsgesetz im Arbeitsalltag
    • 07. September 2023, 09.00 bis 16.45 Uhr
      Welle 7 Workspace, Schanzenstrasse 5, 3008 Bern

    Anmeldung und weitere Informationen

  • Weiterbildung: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: wie beraten?
    • 02. November 2023, 8.30 bis 17.00 Uhr
      03. November 2023, 08.30 bis 12.15 Uhr
      Workspace Welle7, Bahnhof Bern, Schanzenstrasse 5, 3008 Bern

    Anmeldung und weitere Informationen

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    Logo SKMR

    Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützte den Aufbau und den Relaunch der Datenbank im Rahmen der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz.

    1088 Verfahrensfälle

    Basierend auf dem schweizerischen Bundesgesetz für die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) und/oder auf dem Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit (Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung)

    Recherche in der Datenbank

    Stichwort
    Branche
    Kanton
    Suchbegriff
    Beispielhafte Fälle (Zufallstreffer):
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    Logo SKMR

    Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützte den Aufbau und den Relaunch der Datenbank im Rahmen der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz.

    © Die Fachstellen für Gleichstellung in der Deutschschweiz