Die Datenbank ist ein gemeinsames Projekt der Deutschschweizer Fachstellen für die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Fälle aus der Westschweiz sind unter www.leg.ch und Fälle aus dem Tessin unter www.sentenzeparita.ch zu finden.
Broschüren und Ratgeber informieren Arbeitnehmende über ihre Rechte gemäss Gleichstellungsgesetz. Sie geben auch praktische Tipps ... mehr
Das Merkmal des Geschlechts wird im schweizerischen Recht zwar nicht definiert, ist jedoch als Anknüpfungspunkt für den Schutz vor Diskriminierung von zentraler Bedeutung. Das Bundesgericht hat in BGE 145 II 153 entschieden, eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sei keine direkte Geschlechterdiskriminierung im Sinne des Art. 3 Gleichstellungsgesetz. Dabei geht das Bundesgericht von einem engen Geschlechterbegriff aus. Der Entscheid steht quer zum modernen Verständnis des Geschlechts als soziale Konstruktion, wonach auch die Sexualität als Bestandteil des Geschlechterbegriffs betrachtet wird.
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Im Jahr 1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Vor der Einführung des Gesetzes gehörten Beweisschwierigkeiten sowie die Beweislast auf Seite der Arbeitnehmenden zu den grössten Hürden im Bereich der Gleichstellung im Erwerbsleben. Dies führte dazu, dass mit dem Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes in Art. 6 Gleichstellungsgesetz eine Beweislasterleichterung eingeführt wurde. In der Praxis wurde diese Erleichterung jedoch oft nicht angewendet, und wenn doch, dann relativ intransparent. Dieser Artikel befasst sich mit den Problemen in der Praxis und zeigt verschiedene Lösungsansätze auf.
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Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützte den Aufbau und den Relaunch der Datenbank im Rahmen der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz.
Basierend auf dem schweizerischen Bundesgesetz für die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) und/oder auf dem Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit (Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung)
89 Verfahrensfälle
336 Verfahrensfälle
199 Verfahrensfälle
129 Verfahrensfälle
489 Verfahrensfälle
292 Verfahrensfälle
40 Verfahrensfälle
16 Verfahrensfälle
476 Verfahrensfälle
80 Verfahrensfälle
27 Verfahrensfälle
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützte den Aufbau und den Relaunch der Datenbank im Rahmen der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz.