Der neue Gender Intelligence Report besagt, dass 64% aller Beförderten Männer sind. Herausgefunden haben dies das Netzwerk Advance und die Uni St. Gallen. Grundlage der Studie sind Daten aus 55 grossen Unternehmen, die in der Schweiz ansässig sind.
Während sich auf Nicht-Kaderstufe Frauen und Männer die Waage halten, sind Frauen im obersten und oberen Kader nur noch mit 18% vertreten. Die Studie zeigt, dass die Untervertretung von Frauen in Kaderpositionen oft auf die durchschnittlich klar tieferen Arbeitspensen von Frauen zurückzuführen ist. Die Angleichung der Beschäftigungsgrade ist deshalb ein wichtiger Schritt zur nachhaltigen Erhöhung des Frauenanteils im Kader.
Auch die Vorurteile gegenüber den Frauen mindern ihre Chancen auf eine Beförderung. Dem kann mit transparenten und standardisierten Beförderungsprozessen entgegengewirkt werden. Eine gezielte Kompetenzentwicklung, Netzwerke und Karrieregespräche werden empfohlen.
(16.09.2019)
Die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern Basel-Stadt hat die Broschüre Gleichgestellt? Facts & Figures 2019 herausgegeben. Darin wird aufgezeigt, was sich in den letzten Jahren verändert hat und wo Handlungsbedarf besteht. Die Broschüre bietet eine Übersicht zum Stand der Gleichstellung in den Bereichen Bildung, Erwerbsleben, Familie und Beruf, unbezahlte Arbeit und Care-Arbeit, Migration, Sicherheit und Gewalt, Politik, Kultur und Medien, Gesundheit sowie Armut und soziale Absicherung.
(24.01.2020)
Die WEF-Studie zur Gleichstellung 2020 ist herausgekommen. Die Schweiz hat sich zwar im Vergleich zum letzten Jahr um zwei Ränge verbessert, doch es gibt noch Luft nach oben. Vor allem in der Politik ist der Anteil an Frauen erheblich gestiegen. Ein Beispiel sind die Nationalratswahlen vom November 2019. So wurden an diesen Wahlen 20 Frauen mehr als vier Jahre zuvor in den Nationalrat gewählt. Der Anteil an Frauen im Nationalrat ist dadurch von 32 auf 42 Prozent angestiegen.
In der Wirtschaft hat sich dagegen die Kluft zwischen den Geschlechtern vergrössert. Bis heute gibt es immer noch sehr wenige Frauen in Führungspositionen. Zudem sind die Berufszweige, in denen Frauen übervertreten sind, oft sehr viel schlechter bezahlt als Berufe, in denen die Männer in der Mehrzahl sind. So verdienen Frauen nur schon aufgrund der Berufswahl um einiges weniger als Männer.
Berichterstattung SRF
(05.02.2020)
In der Schweiz leben rund 40'000 Transmenschen. Und viele von ihnen erleben in ihrem Alltag Diskriminierung: Sie berichten von offenem Hass, transfeindlichen Angriffen und Kündigungen im Job nach dem Coming-Out.
SRF hat mit Betroffenen über die Diskriminierung im Alltag und die Angst vor dem Jobverlust gesprochen.
Siehe SRF Beitrag
(02.03.2020)
Die kürzlich veröffentlichten Resultate des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen: Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern hat sich etwas verringert. Im Jahr 2018 betrug das Lohngefälle 11,5 Prozent. Im Jahr 2016 lag es noch bei 12 Prozent, im Jahr 2014 bei 12,5 Prozent und im Jahr 2012 bei 15,1 Prozent.
Doch ist die Zahl der Tieflohnstellen zwischen 2016 und 2018 wieder angestiegen. Davon sind Frauen besonders stark betroffen. Sie sind in den Tieflohnsegmenten überproportional stark vertreten. Umgekehrt arbeiten Frauen sehr viel seltener als Männer in einem Beruf, bei dem sie einen monatlichen Lohn von über CHF 16'000 erhalten.
Siehe BFS, Schweizerische Lohnstrukturerhebung im Jahr 2018: Erste Resultate
und Der Bund, Langsam, langsam holen Frauen beim Lohn auf
(27.04.2020)
Das Gleichstellungsgesetz wurde revidiert, um die Lohngleichheit schweizweit besser durchzusetzen. Alle privaten und staatlichen Betriebe mit 100 oder mehr Angestellten müssen die erste Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen.
Was heisst das nun konkret für die Unternehmen? Muss das Ergebnis der Analyse einer Behörde mitgeteilt werden? Was bedeutet das Gesetz für die Arbeitgebenden, die im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- oder Subventionswesens in Bezug auf die Einhaltung der Lohngleichheit kontrolliert wurden? Der Bund beantwortet die wichtigsten Fragen auf seiner FAQ-Seite.
Arbeitgebende können die Analyse mit dem Strandard-Analyse-Tool Logib des Bundes vornehmen. Es ist kostenlos, anonym und sicher. Zudem ist das Excel-basierte Programm einfach anzuwenden.
Siehe Fragen und Antworten FAQ
Zum Standard-Anlayse-Tool Logib
Jetzt anmelden zur Logib-Schulung am 8. September 2020
(04.05.2020)
Wie hat sich die Arbeitsbelastung der Schweizer Bevölkerung während der Corona-Krise verändert?
Eine vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) in Auftrag gegebene Studie gibt nun erste Antworten.
Die Studie zeigt: Aufgrund der zusätzlichen Betreuungspflichten aus Homeschooling und den eingeschränkten externen Kinderbetreuungsmöglichkeiten hatten die Befragten weniger Zeit für die Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit. Dies hat sich auf die berufstätigen Frauen stärker ausgewirkt als auf die berufstätigen Männer.
Siehe EBG-Studie
Zur Medienmitteilung
(01.07.2020)
Das Bundesgericht stellt klar: Selbständig erwerbende Frauen haben bei Mutterschaft keinen Anspruch auf Betriebszulagen. Anders als beim Militärdienst wird bei Mutterschaft nur ein Lohnersatz von 80% während der Erwerbspause gewährt. Das Ausrichten einer Betriebszulage ist bei Mutterschaft im Erwerbsersatzgesetz (EOG) nicht vorgesehen. Während der Erwerbspause werden also nach geltendem Recht Militärdienstleistende grosszügiger entschädigt als Frauen bei Mutterschaft. Sollen Mütter diesbezüglich nicht schlechter gestellt werden, so muss das Erwerbsersatzgesetz (EOG) geändert werden.
Es scheint, dass die Politik die Problematik erkannt hat. So hat das Parlament im Dezember 2019 zwei Motionen angenommen, die Betriebszulagen für selbständig erwerbende Mütter fordern. Nun ist es am Bundesrat, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten.
Siehe Fall Zürich 418 mit Verweis auf Zeitungsberichte
Zum Bundesgerichtsentscheid 9C_737/2019 vom 22. Juni 2020
(10.08.2020)
Zwei kürzlich publizierte Studien zeigen: Ein Ausbau der externen Betreuungsangebote würde auch die Wirtschaft stärken. Die Erwerbstätigkeit und Karriereperspektive von Müttern würde sich erhöhen, die Lohnungleichheiten und das Armutsrisiko würden sinken und das Gemeinwesen würde von steuerlichen Mehreinnahmen profitieren. Kurz: Eine Erhöhung des Angebots an qualitativ guten und bezahlbaren Betreuungsplätzen wäre zum Vorteil von Frau und Mann.
Um die durchschnittliche Erwerbstätigkeitsquote von Müttern von Vorschuldkindern auf ein Niveau von 70 Prozent zu bringen, müssten 20'000 neue Kindergartenplätze geschaffen werden.
Siehe Studie «Kitas als ein Schlüsselfaktor für die Gleichstellung» und Medienmitteilung
Siehe Studie von Pro Familia Schweiz
(01.09.2020, aktualisiert am 21.09.2020)
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stellt auch im 21. Jahrhundert noch ein grosses Problem dar. Dies zeigt eine im Jahr 2019 veröffentlichte Befragung von gfs.bern, die im Auftrag von Amnesty International durchgeführt worden ist. So haben 33 Prozent der befragten Frauen ab 16 Jahren mindestens eine kritische Situation am Arbeitsplatz erlebt.
Die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich bietet deshalb ab 2021 Weiterbildungen gegen sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz an, neuerdings mit einer Weiterbildung extra für KMU.
Siehe Weiterbildung „KMU konkret +“
(20.10.2020)
Lehrbetriebe sind laut Gesetz dazu verpflichtet, ihre Lernenden vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen und Präventionsmassnahmen zu ergreifen. Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern stellt auf ihrer Webseite eine Vorlage für ein Reglement und für ein betriebsinternes Merkblatt zum Thema «Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz» zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen und die Vorlagen zum Herunterladen
(30.11.2020)
Möchten Sie mehr über flexible Arbeitsmodelle für Führungspositionen erfahren? Die «Toolbox flexibel führen» der Universität Zürich bietet eine Übersicht über Forschungsliteratur, Berichte, Best Practice Beispiele, Merkblätter und Leitfäden zu diesem Thema. Die meisten Publikationen stammen von schweizerischen und europäischen Institutionen, Forscherinnen und Forscher oder Unternehmen. Die «Toolbox flexibel führen» wird laufend aktualisiert.
Siehe Toolbox flexibel führen
(07.12.2020)
Im vergangenen September hat die Schweizer Bevölkerung JA zur Einführung des Vaterschaftsurlaubs gesagt. Nun tritt auf den 1. Januar 2021 die Gesetzesänderung in Kraft. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen sind verabschiedet. Der Vaterschaftsurlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt.
Erfahren Sie mehr in der Medienmitteilung des Bundesrats
(21.12.2020)
Das Bundesgericht hat in 27% der Fälle Beschwerden gestützt auf das Gleichstellungsgesetz gutgeheissen. Zwei Drittel der Fälle betreffen Lohndiskriminierungen, und mehr als die Hälfte aller Fälle stammt aus dem Gesundheits- und Bildungswesen. Der Forschungsbericht empfiehlt namentlich, den Arbeitnehmenden den Zugang zur Justiz im Erwerbsleben zu erleichtern.
Erfahren Sie mehr in der Medienmitteilung des Bundesrats
Hier geht es zur Studie.
(21.01.2021)
Im Januar 2020 führte Sotomo im Auftrag der Zeitschrift annabelle eine grosse Frauenbefragung anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des Frauenstimmrechts durch. Über 6´000 Frauen aus der Deutschschweiz haben an der Umfrage teilgenommen. Die Studie vermittelt ein umfassendes Stimmungsbild der Frau und wo noch dringender Handlungsbedarf gesehen wird.
Gemäss dieser Studie sehen Frauen grosse Fortschritte in der Gleichstellung von Mann und Frau. Jedoch werden vor allem in der Arbeitswelt noch grosse Gleichstellungsdefizite wahrgenommen. So betrachten nur 40% der Befragten, die Gleichstellung in der Arbeitswelt als verwirklicht. Nur jede zweite Frau schätzt ihren Arbeitgeber als familienfreundlich ein und nur zwei von fünf Frauen sind der Ansicht, dass sie bei ihrem Arbeitgeber die gleichen Karrierechancen wie Männer haben. Hier geht es zur Studie.
(04.03.2021)
Im April 2021 hat der Bundesrat die nationale Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet. Die Strategie hat zum Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter gezielt zu fördern. Eines der vier zentralen Elemente ist die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben. Erreicht werden sollen die Beseitigung der Lohndiskriminierung, die Verbesserung der Rentensituation der Frauen und eine ausgewogenere Geschlechterverteilung in der Ausbildung, in allen Berufsgruppen, auf allen Verantwortungsebenen und in allen Entscheidungsgremien. Ebenfalls soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden.
Die Gleichstellungsstrategie soll bis Ende 2021 in einem detaillierten Massnahmenplan weiter konkretisiert werden.
Hier geht es zur Gleichstellungsstrategie 2030.
(30.04.2021)
Erstmals ist der Anteil Frauen in den Geschäftsleitungen in einem Jahr um 3% von 10% auf 13% gestiegen. Aufgrund dieses, im Vergleich zu den Vorjahren, relativ starken Anstiegs, wird in den nächsten Jahren ein starkes Wachstum des Frauenanteils erwartet. Die Zahl der weiblichen CEOs ist von 3 auf 5 gestiegen und wird im Verlauf dieses Jahres noch auf 8 steigen. Der öffentliche Sektor beschäftigt im Topkader bereits 21% Frauen.
Die Frauen sind zunehmend auch in Funktionen entlang der Wertschöpfungskette anzutreffen. Diese Entwicklung ist sehr zu begrüssen, da Frauen somit nicht mehr nur Servicerollen (Personalleiterinnen und Kommunikationschefinnen etc.) innehaben, sondern so in Zukunft eine echte Geschlechterdurchmischung erreicht werden kann.
Hier geht es zum Schillingreport.
(11.06.2021)
Das Gleichstellungsgesetz verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben. Zum 25-Jahr-Jubiläum des Gleichstellungsgesetzes geben die Deutschschweizer Fachstellen für Gleichstellung den Leitfaden «Das Gleichstellungsgesetz (GlG) im Gerichtsverfahren» heraus. Der Leitfaden gibt einen Überblick über die Bestimmungen des Gesetzes und enthält hilfreiche Vorlagen. Ein Kapitel ist zudem Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung gewidmet.
Erfahren Sie mehr in der Medienmitteilung.
Hier geht es zum Leitfaden.
Der Leitfaden kann in gedruckter Version bei der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich bestellt werden.
(01.07.2021)
Der Gender Intelligence Report wird jährlich von Advance Gender Equality in Business und dem Competence Centre for Diversity & Inclusion der Universität St.Gallen erstellt.
Der Bericht zeigt: Trotz jahrelanger Bemühungen, den Frauenanteil zu erhöhen, sehen die Schweizer Führungsetagen nach wie vor sehr männlich aus – obwohl es in unserem Land genügend hochqualifizierte Frauen hat. So sind nur 17% des obersten Kaders in der Schweiz Frauen.
Hier gehts zu mehr Informationen und zum Bericht.
(28.10.2021)
Heute am 29. November 2021 wird der 1000. Entscheid nach Gleichstellungsgesetz auf www.gleichstellungsgesetz.ch publiziert. Das Gleichstellungsgesetz gilt für alle Arbeitnehmenden. Verglichen mit der Gesamtanzahl Arbeitnehmende sind 1000 publizierte Fälle wenig. Die Dunkelziffer von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts in der Arbeitswelt dürfte sehr viel grösser sein.
(29.11.2021)
Drei Jahre nach dem ersten Barometer Gleichstellung legt die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) ein zweites Barometer vor mit Fokus auf Erwerbsarbeit und unbezahlter Care-Arbeit. Die Befragten beurteilen den Stand der erreichten Gleichstellung deutlich kritischer als vor drei Jahren. Die Mehrheit der Befragten orten nach wie vor Defizite bei der Gleichstellung in der Familie und am Arbeitsplatz. Hier gehts zum Bericht.
(16.12.2021)
Am 15. November 2021 erschien die 3. vollständig überarbeitete und stark erweiterte Auflage des Kommentars zum Gleichstellungsgesetz. Die Neuauflage geht auf die heute relevanten konzeptionellen Fragen der Geschlechtergleichstellung und ihre Konsequenzen für das Gleichstellungsgesetz ein und orientiert sich an den Bedürfnissen der Praxis. Neben der Kommentierung der einzelnen Gesetzesbestimmungen enthält der Kommentar auch je ein Kapitel über Hintergrund, Entstehung und Änderung des Gesetzes, zu den spezifischen Bestimmungen der Zivilprozessordnung, die namentlich für die Verfahren der kantonalen Schlichtungsstellen massgebend sind sowie über die Gleichstellung von Frau und Mann im Recht der EU.- Aktueller und umfassender Einblick in Theorie, Literatur und Praxis des schweizerischen und europäischen Gleichstellungsrechts - Unerlässliche Hilfe und optimale Orientierung für alle, die mit der rechtlichen Anwendung des Gleichstellungsgesetzes befasst sind.
Hier gehts zum Kommentar.
(14.01.2022)
Vier von zehn neuen Topkader-Jobs in Schweizer SMI-Firmen sind 2021 an Frauen gegangen. Der Frauenanteil in den Geschäftsleitungen ist innerhalb eines Jahres von 13 auf 19 Prozent gestiegen. 92 Prozent der neuen weiblichen Topkader kommen aus dem Ausland. Dies sind die wichtigsten Befunde einer von der «SonntagsZeitung» veröffentlichten Studie des Personalvermittlers Russel Reynolds Association.
Der Anstieg um sechs Prozentpunkte ist darauf zurückzuführen, dass im letzten Jahr 39 Prozent der neu berufenen Topkader bei SMI-Firmen weiblich waren. Den höchsten Frauenanteil bei den im Swiss-Market-Index geführten grössten Unternehmen hat die Partners Group mit 38 Prozent. Es folgen die Zurich Insurance Group (36 Prozent) und Holcim (30 Prozent). Seit Januar 2021 ist in der Schweiz ein Geschlechterrichtwert von 20 Prozent in den Geschäftsleitungen im Aktienrecht gesetzlich verankert. Davon sei man nicht mehr allzu weit entfernt, heisst es in der Studie. Bei den 20 SMI-Firmen fehlen insgesamt noch 14 Frauen, um den Richtwert zu erreichen. Hier geht's zur ausführlichen Studie.
(23.02.2022)
Am 4. März 2022 wurde der neuste schillingreport veröffentlich. Er zeigt einen Durchbruch an allen Fronten. So steigt der Anteil der Frauen in den Geschäftsleitungen der SMI-Unternehmen von 14% auf 19% Prozent und in den Verwaltungsräten wird die 30%-Marke geknackt. In den Verwaltungsräten des privaten Sektors steigt der Frauenanteil auf 26% und im öffentlichen Sektor wird ein Anteil von 23% im Topkader verzeichnet.
Der schillingreport erhebt seit 2006 die Daten zur Zusammensetzung der Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte der rund 100 grössten Schweizer Arbeitgeber.
Hier geht's zu mehr Informationen.
(24.03.2022)
Das Bundesamt für Statistik (BFS) publizierte am 28.03.2022 die Lohnstrukturerhebung für das Jahr 2020. Daraus geht hervor, dass das Lohngefälle zwischen Männer und Frauen sich allmählich verringert. Die Erhebung zeigt aber auch, dass die Lohnunterschiede grösser ausfallen, je höher die Hierarchiestufe ist.
Hier geht's zu mehr Informationen.
(14.04.2022)
Der Bundesrat hat am 18. Mai 2022 eine Botschaft zur Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation von 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt verabschiedet. Das Übereinkommen enthält die erste international vereinbarte Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Es schafft die Rahmenbedingungen, um sich weltweit kohärenter und solidarischer für menschenwürdige Arbeit zu engagieren.
Hier geht's zu mehr Informationen.
(20.05.2022)
Im Jahr 1996 trat das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Vor der Einführung des Gesetzes gehörten Beweisschwierigkeiten sowie die Beweislast auf Seite der Arbeitnehmenden zu den grössten Hürden im Bereich der Gleichstellung im Erwerbsleben. Dies führte dazu, dass mit dem Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes in Art. 6 Gleichstellungsgesetz eine Beweislasterleichterung eingeführt wurde. In der Praxis wurde diese Erleichterung jedoch oft nicht angewendet, und wenn doch, dann relativ intransparent. Dieser Artikel befasst sich mit den Problemen in der Praxis und zeigt verschiedene Lösungsansätze auf.
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Das Merkmal des Geschlechts wird im schweizerischen Recht zwar nicht definiert, ist jedoch als Anknüpfungspunkt für den Schutz vor Diskriminierung von zentraler Bedeutung. Das Bundesgericht hat in BGE 145 II 153 entschieden, eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung sei keine direkte Geschlechterdiskriminierung im Sinne des Art. 3 Gleichstellungsgesetz. Dabei geht das Bundesgericht von einem engen Geschlechterbegriff aus. Der Entscheid steht quer zum modernen Verständnis des Geschlechts als soziale Konstruktion, wonach auch die Sexualität als Bestandteil des Geschlechterbegriffs betrachtet wird.
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