Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz

 

 
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«Entscheide nach Gleichstellungsgesetz» ist ein gemeinsames Projekt der Deutschschweizer Fachstellen für die Gleichstellung von Frauen und Männern und des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann. Es führt die von den Zürcher Gleichstellungsbüros im Jahr 2001 lancierte Internet-Dokumentation zu Fällen aus dem Kanton Zürich weiter.
 
In der Datenbank finden Sie zur Zeit 446 Verfahrensfälle, die auf dem Bundesgesetz für die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) und/oder auf dem Verfassungsgrundsatz der Lohngleichheit basieren (Bundesverfassung Art. 8 Abs. 3).
Aktuell enthält die Sammlung Verfahren bzw. Fälle aus den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie der Eidgenössischen Bundesverwaltung. Fälle aus der Westschweiz und dem Tessin sind unter www.leg.ch zu finden.
 
Die Urteilsammlung kann nach folgenden Kriterien durchsucht werden: Kanton, Branche, Anstellungsverhältnis, Stand des Verfahrens, Jahr und Stichwörter, nach denen geklagt wurde.
Oftmals sind in den Fallbeschreibungen direkte Links zu vollständigen Urteilstexten gesetzt. Wo nicht, kann auf Anfrage hin ein anonymisiertes Urteil als PDF zugestellt werden (via Kontakt).
 

Das Projekt «Entscheide nach Gleichstellungsgesetz» wurde vom Bund im Rahmen der Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz unterstützt. Fachliche Mitarbeit: Judith Wissmann Lukesch, lic. iur. Rechtsanwältin, Zürich und Rita Torcasso, lic. phil. / Journalistin BR, Zürich.
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