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Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz

Erläuterungen

Das Gleichstellungsgesetz beschäftigt sich mit Diskriminierungen im Erwerbsleben und gilt für alle Anstellungsverhältnisse in der Privatwirtschaft wie auch in öffentlichen Verwaltungen und Institutionen. Es stützt sich auf den Gleichstellungsartikel Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung. Als Zweck des Gesetzes ist ausdrücklich «die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann» (Art. 1 Gleichstellungsgesetz) genannt.
 
Im Folgenden werden wichtige Inhalte des Gesetzes erläutert.

© Die Fachstellen für Gleichstellung in der Deutschschweiz