Branche | verarbeitendes Gewerbe, Industrie |
Geschlecht | Frau |
Stichwörter | Lohngleichheit; Mobbing |
Rechtsgrundlage | Gleichstellungsgesetz |
Anstellung | privatrechtlich |
Entscheide | 1 Entscheid (2007) |
Stand | unbekannt |
Kurzzusammenfassung
Die Personalleiterin erhält während der Probezeit die Kündigung. Sie wendet sich wegen Mobbing ans Arbeitsgericht. Der Aussöhnungsversuch scheitert und ihr wird die Klagebewilligung erteilt. Nun erfährt sie, dass ihr Nachfolger viel mehr verdient, als sie während der Anstellung erhalten hatte. Sie wendet sich an die Schlichtungskommission mit dem Begehren, dass diese beurteilen möge, ob Diskriminierungen aufgrund des Gleichstellungsgesetzes vorliegen. Die Schlichtungskommission stellt fest, dass die Klägerin eine Klagebewilligung für das Zivilgericht hat und in diesem Verfahren auch die gleichstellungsrechtlichen Anliegen überprüft werden können. Damit sei ein Schlichtungsverfahren hinfällig.