| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an die Kantonsgericht in Zug als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergerichtin Zug weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Zug. Letzte verwaltungsinterne Instanz ist der Regierungsrat. |