Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz
 
Bundesverwaltung
Verfahrensablauf in der Eidgenössischen Bundesverwaltung
Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren steht Angestellten der Bundesverwaltung fakultativ zur Verfügung. Für die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin ist die Teilnahme obligatorisch.
 
Zuständigkeit:
Für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz ist die Schlichtungskommission gemäss Gleichstellungsgesetz zuständig. Sie besteht aus 10 Mitgliedern: PräsidentIn und VizepräsidentIn und zwei Mitglieder sowie zwei Ersatzmitglieder werden vom Bundesrat gewählt, weitere zwei Mitglieder sowie zwei Ersatzmitglieder von den Personalverbänden. Die Schweizerische Post, Schweizerischen Bundesbahnen, ETH und das Bundesgericht haben eigene Schlichtungsstellen.
 
Verfahren:
Die Schlichtungskommission führt Schlichtungsverfahren gemäss Gleichstellungsgesetz durch. Sie kann direkt oder nach einer Verfügung der Arbeitgeberin innerhalb der Beschwerdefrist mit schriftlichem Antrag bei der Präsidentin/dem Präsidenten angerufen werden. Das Verfahren ist kostenlos.

Verhandlung:
Die Verhandlung wird mündlich mit einer Besetzung von drei Personen beiderlei Geschlechts durchgeführt, wovon je ein Mitglied die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite vertritt. Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
 
Wirkung:
Ein von den Parteien unterzeichneter und von der Schlichtungskommission genehmigter Vergleich hat Rechtskraft und ist wie ein Urteil vollstreckbar. Kommt keine Einigung zustande, kann eine Verfügung verlangt und Beschwerde bei der Rechtsmittelinstanz eingereicht werden.
 
Gerichtsverfahren
privatrechtlich öffentlich-rechtlich
Bei Streitigkeiten aus dem OR unterstellten Arbeitsverhältnissen sind die zivilen Gerichte zuständig. Verfügungen des Arbeitgebers im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis unterliegen der Beschwerde an die interne Beschwerdeinstanz und anschliessend an das Bundesverwaltungsgericht. Gegen erstinstanzliche Verfügungen des Bundesrats und der Departemente ist direkt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde zu erheben
Bundesgericht Bundesgericht
Schlichtungsstelle:
Schlichtungskommission gemäss Gleichstellungsgesetz, Bundesverwaltung
Präsidentin: M.-L. Baumann-Bruckner, c/o Burson-Marsteller AG, Postfach 5010, 8045 Zürich, Tel. 044/455 84 00, Email
Informationen:
Eidg. Personalamt, Véronique Saucy, Telefon: 031 322 62 57, Email
Mitglieder der Schlichtungskommission
 Mitglieder Schlichtungskommission / d
 Mitglieder Schlichtungskommission / f
 Mitglieder Schlichtungskommission / i
Verordnung über die Schlichtungskommission
Faktenblatt Schlichtungskommission mit Formular Schlichtungsbegehren
 Schlichtungskommission Faktenblatt
 Formular Schlichtungsbegehren gemäss Gleichstellungsgesetz
Bundespersonalgesetz (BPG)
Verwaltungsgerichtsgesetz (VGG)
Bundesgericht
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