Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz
 
Solothurn
Verfahrensablauf im Kanton Solothurn
Schlichtungsverfahren
Für privatrechtlich Angestellte ist das Schlichtungsverfahren freiwillig. Für öffentlich-rechtliche Angestellte gibt es kein Schlichtungsverfahren.
 
Ort: Für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz ist die Schlichtungsstelle des Oberamts Region Solothurn zuständig. Öffentlich-rechtliche Angestellte können sich an die verwaltungsinterne Gleichstellungskommission wenden.
 
Zuständigkeit: Bei privatrechtlichen Klagen führt das Oberamt gemäss Gleichstellungsgesetz ein Schlichtungsverfahren durch.
 
Verfahren: Antrag für ein Schlichtungsverfahren kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Verhandlung wird mündlich durchgeführt.
 
Wirkung: Das privatrechtliche Schlichtungsverfahren gilt bei einem Vergleich als rechtskräftiges Urteil.
 
Gerichtsverfahren
privatrechtlich öffentlich-rechtlich
Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an die Richterämter der fünf Bezirke (Arbeitsgericht) als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Solothurn weiter gezogen werden. Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Obergericht in Solothurn. Für Lohnklagen ist es einzige Instanz für alle andern Klagen muss vorgängig Beschwerde bei der Anstellungsbehörde eingereicht werden.
Bundesgericht Bundesgericht
Übersicht kantonale Gerichte
Schlichtungsstelle des Oberamts Region Solothurn, Tel. 032/627 75 27, E-Mail.
Gleichstellungskommission für öffentlich-rechtlich Angestellte, Rathaus Solothurn, Tel. 032/627 20 90, E-Mail
Verordnung zur Einführung des Gleichstellungsgesetzes
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