Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz
 
Solothurn
Verfahrensablauf im Kanton Solothurn
Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren steht privatrechtlich und öffentlich-rechtlich Angestellten zur Verfügung.
 
Zuständigkeit:
Für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz ist für privatrechtlich Angestellte die Kantonale Schlichtungsbehörde für Gleichstellung von Frau und Mann zuständig. Sie besteht aus dem Vorsteher des Oberamtes Solothurn als Präsidenten und zwei Mitgliedern, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie beide Geschlechter vertreten. Für öffentlich-rechtlich Angestellte ist die kantonale Vermittlungskommission zuständig. Sie besteht aus vier Mitgliedern beiderlei Geschlechts, die vom Regierungsrat aus der Kommission für Besoldungs- und Personalfragen gewählt werden.
 
Verfahren:
Das Schlichtungsverfahren richtet sich für privatrechtlich Angestellte nach den Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). Öffentlich-rechtlich Angestellte können sich gegen eine Verfügung bei der Vermittlungskommission beschweren; Angestellte von Gemeinden können die Vermittlungskommission schon vor Erlass einer Verfügung anrufen. Das Verfahren ist für Arbeitnehmende kostenlos.
 
Wirkung:
Im Schlichtungsverfahren für privatrechtlich Angestellte hat ein Vergleich die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids, bei Nichteinigung wird die Klagebewilligung ausgestellt.
Im Schlichtungsverfahren für öffentlich-rechtlich Angestellte erlässt die Vermittlungs-kommission bei Einigung eine Verfügung.
 
Gerichtsverfahren
privatrechtlich öffentlich-rechtlich
Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an die Amtsgerichte der fünf Bezirke als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Solothurn weiter gezogen werden. Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Solothurn. Für Lohnklagen ist es einzige Instanz für alle andern Klagen muss vorgängig Beschwerde bei der Anstellungsbehörde eingereicht werden.
Bundesgericht Bundesgericht
Schlichtungsstelle: Kantonale Schlichtungsbehörde für Gleichstellung von Frau und Mann, Oberamt Region Solothurn , Tel. 032/627 75 27, E-Mail
Verzeichnis der Mitglieder
Beratungsstellen für Kantonsangestellte, die dem GAV unterstellt sind
Gesetz über die Gerichtsorganisation
Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung EG ZPO
Verwaltungsrechtspflegegesetz
Verordnung zur Einführung des Gleichstellungsgesetzes
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