| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an die Richterämter der fünf Bezirke (Arbeitsgericht) als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Solothurn weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Obergericht in Solothurn. Für Lohnklagen ist es einzige Instanz für alle andern Klagen muss vorgängig Beschwerde bei der Anstellungsbehörde eingereicht werden. |