Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz
 
Uri
Verfahrensablauf im Kanton Uri
Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren ist für privatrechtlich und öffentlich-rechtlich Angestellte fakultativ.
 
Ort: Für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz ist die Kantonale Schlichtungsstelle zuständig.
 
Zuständigkeit: Die Schlichtungsstelle führt für alle privatrechtlich und öffentlich-rechtlichen Angestellten Schlichtungsverfahren gemäss Gleichstellungsgesetz durch.
 
Verfahren: Für das Verfahren muss ein schriftlicher Antrag eingereicht werden. Die Verhandlung wird mündlich durchgeführt und ist nicht öffentlich.
 
Wirkung: Das privatrechtliche Schlichtungsverfahren gilt bei einem Vergleich als rechtskräftiges Urteil. Kommt keine Einigung zustande, kann der ordentliche Rechtsweg beschritten werden.
 
Gerichtsverfahren
privatrechtlich öffentlich-rechtlich
Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an die Landgerichte Uri (Altdorf) und Ursern (Andermatt) als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Altdorf weiter gezogen werden. Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Obergericht in Altdorf. Letzte verwaltungsinterne Instanz ist der Regierungsrat.
Bundesgericht Bundesgericht
Übersicht kantonale Gerichte
Schlichtungsstelle: Schlichtungsstelle nach dem Gleichstellungsgesetz, Telefon 041 870 98 08 , E-Mail, für öffentlich-rechtlich Angestellte: Fachstelle für Frauenfragen, 041/875 22 44
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