| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an die Landgerichte Uri (Altdorf) und Ursern (Andermatt) als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Altdorf weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Obergericht in Altdorf. Letzte verwaltungsinterne Instanz ist der Regierungsrat. |