| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an die Bezirksgerichte (Arbon, Bischofszell, Diessenhofen, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen, Steckborn, Weinfelden) als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Frauenfeld weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Weinfelden. Vorgängig muss die Personalrekurskommission in Kreuzlingen angerufen werden. |