| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an die Bezirksgerichte (Schwyz, Gersau, Küssnacht, Einsiedeln, Höfe, March) als 1. Instanz wenden. Der Prozess wird vom Einzelrichter im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Kantonsgericht in Schwyz weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Schwyz. |