Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz
 
Schwyz
Verfahrensablauf im Kanton Schwyz
Schlichtungsverfahren
Schlichtungsverfahren
 
Das Schlichtungsverfahren ist für privatrechtlich und öffentlich-rechtlich Angestellte obligatorisch. Ausgenommen sind Verfahren im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags.
 
Ort: Für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz ist die Kantonale Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten im Erwerbsleben in Schwyz zuständig.
 
Zuständigkeit: Die Schlichtungsstelle führt für alle privatrechtlich und öffentlich-rechtlichen Angestellten Schlichtungsverfahren gemäss Gleichstellungsgesetz durch.
 
Verfahren: Für das Verfahren kann mündlicher oder schriftlicher Antrag eingereicht werden. Öffentlich-rechtlich Angestellte benötigen eine Verfügung des Gemeinwesens. Bei der Schlichtungsstelle können sie schriftlich eine Abänderung dieser Verfügung verlangen. Die Schlichtungsverhandlungen werden mündlich durchgeführt und sind nicht öffentlich.
 
Wirkung: Das privatrechtliche Schlichtungsverfahren gilt bei einem Vergleich als rechtskräftiges Urteil. Kommt keine Einigung zustande, kann der ordentliche Rechtsweg beschritten werden.
 
Gerichtsverfahren
privatrechtlich öffentlich-rechtlich
Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an die Bezirksgerichte (Schwyz, Gersau, Küssnacht, Einsiedeln, Höfe, March) als 1. Instanz wenden. Der Prozess wird vom Einzelrichter im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Kantonsgericht in Schwyz weiter gezogen werden. Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Schwyz.
Bundesgericht Bundesgericht
Übersicht kantonale Gerichte
Schlichtungsstelle: Kantonale Schlichtungsstelle bei Diskriminierungsstreitigkeiten
im Erwerbsleben, Postfach 614, 6431 Schwyz, Tel. 041 811 66 77 (Dr. Carla Wassmer, RA), E-Mail
Vollziehungsverordnung Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (pdf)
nach oben