| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Kantonsgericht in Schaffhausen als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Schaffhausen weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Obergericht als Verwaltungsgericht in Schaffhausen. Vorgängig entscheidet als letzte verwaltungsinterne Instanz der Regierungsrat. |