Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz
 
Schaffhausen
Verfahrensablauf im Kanton Schaffhausen
Schlichtungsverfahren
Für privatrechtlich Angestellte ist das Schlichtungsverfahren obligatorisch. Für öffentlich-rechtliche Angestellte gibt es kein Schlichtungsverfahren.
 
Ort: Für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz ist die Kantonale Schlichtungsstelle bei Diskriminierungen im Erwerbsleben in Schaffhausen zuständig.
 
Zuständigkeit: Bei privatrechtlichen Klagen führt die Schlichtungsstelle gemäss Gleichstellungsgesetz ein Schlichtungsverfahren durch.
 
Verfahren: Die Verhandlung wird mündlich durchgeführt und ist nicht öffentlich.
 
Wirkung: Das privatrechtliche Schlichtungsverfahren gilt bei einem Vergleich als rechtskräftiges Urteil. Bei Nichteinigung kann es innerhalb von drei Monaten ans Gericht weitergezogen werden.
 
Gerichtsverfahren
privatrechtlich öffentlich-rechtlich
Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an Kantonsgericht in Schaffhausen als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Schaffhausen weiter gezogen werden Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Obergericht in Schaffhausen. Vorgängig entscheidet als letzte verwaltungsinterne Instanz der Regierungsrat.
Bundesgericht Bundesgericht
Übersicht kantonale Gerichte
Kantonale Schlichtungsstelle bei Diskriminierungen im Erwerbsleben, Schaffhausen, Tel. 052/632 75 18, E-Mail, Information: www.sh.ch/index.cfm, Gerichte/Schlichtungsstelle
Verordnung über die Schlichtungsstelle
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