| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Kantonsgericht in Glarus als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Glarus weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Glarus. Vorgängig muss eine verwaltungsinterne Kommission angerufen werden. |