Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz
 
Glarus
Verfahrensablauf im Kanton Glarus
Schlichtungsverfahren
Für privatrechtlich Angestellte ist das Schlichtungsverfahren obligatorisch. Für öffentlich-rechtliche Angestellte gibt es kein Schlichtungsverfahren.
 
Ort: Für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz ist die Kantonale Schlichtungsstelle in Glarus zuständig.
 
Zuständigkeit: Bei privatrechtlichen Klagen führt die Schlichtungsstelle gemäss Gleichstellungsgesetz ein Schlichtungsverfahren durch.
 
Verfahren: Der Antrag für ein Verfahren kann schriftlich und mündlich eingereicht werden. Die Verhandlung wird mündlich durchgeführt und ist nicht öffentlich.
 
Wirkung: Das privatrechtliche Schlichtungsverfahren gilt bei einem Vergleich als rechtskräftiges Urteil. Kommt keine Einigung zustande, kann der ordentliche Rechtsweg beschritten werden.
 
Gerichtsverfahren
privatrechtlich öffentlich-rechtlich
Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Kantonsgericht in Glarus als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Glarus weiter gezogen werden. Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Glarus. Vorgängig muss eine verwaltungsinterne Kommission angerufen werden.
Bundesgericht Bundesgericht
Übersicht kantonale Gerichte
Kantonale Schlichtungsstelle, Staatskanzlei Glarus Telefon: 055 646 60 11, E-Mail
Mitglieder Schlichtungsstelle und Gleichstellungskommission
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