Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz
 
Appenzell Innerrhoden
Verfahrensablauf im Kanton Appenzell Innerrhoden
Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren steht privatrechtlich und öffentlich-rechtlich Angestellten zur Verfügung.
 
Zuständigkeit:
Für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz ist die kantonale Schlichtungsstelle Gleichstellung von Frau und Mann in Appenzell zuständig. Sie ist dem Volkswirtschaftsdepartement angegliedert und paritätisch besetzt mit Mitgliedern beiderlei Geschlechts sowie Arbeitnehmende und Arbeitgebende. Wahlbehörde ist die Standeskommission.
 
Verfahren:
Das Schlichtungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).
 
Verhandlung:
Die Verhandlung wird in Dreierbesetzung durchgeführt; vertreten sind beide Geschlechter sowie Arbeitnehmende und Arbeitgebende.
 
Wirkung: I
m Bereich privatrechtlicher Arbeitsverhältnisse hat ein Vergleich die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids. Bei Nichteinigung wird die Klagebewilligung ausgestellt. Öffentlich-rechtlich Angestellte können bei Nichteinigung Beschwerde erheben. Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz VerVG und dem Verwaltungsgerichtsgesetz VerwGG.
 
Gerichtsverfahren
privatrechtlich öffentlich-rechtlich
Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an den Bezirksgerichtspräsidenten in Appenzell oder Oberegg als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Kantonsgericht in Appenzell weiter gezogen werden. Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Kantonsgericht in Appenzell. Vorgängig muss bei der Standeskommission (Regierungsrat) Beschwerde erhoben werden.
Bundesgericht Bundesgericht
Schlichtungsstelle: Schlichtungsstelle Gleichstellung von Frau und Mann, c/o Volkswirtschaftsdepartement, 9050 Appenzell, Tel. 071/788 96 61, E-Mail
Übersicht kantonale Gerichte
Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung EG ZPO
Gerichtsorganisationsgesetz GOG
Verordnung zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
Verwaltungsverfahrensgesetz VerwVG
Verwaltungsgerichtsgesetz VerwGG
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