| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an den Bezirksgerichtspräsidenten in Appenzell oder Oberegg als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Kantonsgericht in Appenzell weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Kantonsgericht in Appenzell. Vorgängig muss bei der Standeskommission (Regierungsrat) Beschwerde erhoben werden. |