| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Bezirksgericht als 1. Instanz wenden (in den zuständigen 11 Bezirken.) Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Kantonsgericht in Chur weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für alle Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Chur. Kantonale Angestellte müssen vorgängig Verwaltungsbeschwerde beim zuständigen Departement oder der Standeskanzlei einreichen und deren Entscheide an den Regierungsrat weiterziehen. Die Beschwerdeentscheide der Departemente sind in Verfahren betreffend arbeitsvertraglichen Streitigkeiten, sowie solchen nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, direkt innerhalb von 30 Tagen an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen. |