| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Bezirksgericht als 1. Instanz wenden (in den zuständigen 11 Bezirken.) Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Kantonsgericht in Chur weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für alle Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Chur. Kantonale Angestellte müssen vorgängig Verwaltungsbeschwerde beim zuständigen Departement oder der Standeskanzlei einreichen und deren Entscheide an den Regierungsrat weiterziehen. Bei arbeitsvertraglichen Streitigkeiten ist innerhalb von 20 Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgericht einzureichen. |