Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz
 
Graubünden
Verfahrensablauf im Kanton Graubünden
Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren steht privatrechtlich Angestellten zur Verfügung. Für öffentlich-rechtlich Angestellte gibt es kein Schlichtungsverfahren.
 
Zuständigkeit:
Für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz ist die kantonale Schlichtungsbehörde für Gleichstellungssachen in Chur zuständig. Die zentrale Schlichtungsbehörde ist administrativ dem Bezirksgericht Plessur angegliedert. Sie besteht aus dem oder der Vorsitzenden, je einer Vertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie je einer Stellvertretung. Wahlbehörde ist der Grosse Rat.
 
Verfahren:
Die Verhandlungen werden in einer Besetzung von drei Personen durchgeführt. Es gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).
 
Wirkung:
Ein von beiden Parteien unterzeichneter Vergleich hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids, bei Nichteinigung wird die Klagebewilligung ausgestellt.
 
Gerichtsverfahren
privatrechtlich öffentlich-rechtlich
Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Bezirksgericht als 1. Instanz wenden (in den zuständigen 11 Bezirken.) Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Kantonsgericht in Chur weiter gezogen werden. Gerichtsinstanz für alle Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Chur. Kantonale Angestellte müssen vorgängig Verwaltungsbeschwerde beim zuständigen Departement oder der Standeskanzlei einreichen und deren Entscheide an den Regierungsrat weiterziehen. Die Beschwerdeentscheide der Departemente sind in Verfahren betreffend arbeitsvertraglichen Streitigkeiten, sowie solchen nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, direkt innerhalb von 30 Tagen an das Verwaltungsgericht weiterzuziehen.
Bundesgericht Bundesgericht
Schlichtungsstelle für Gleichstellungssachen des Kantons Graubünden
c/o Bezirksgericht Plessur
Theaterweg 11
7000 Chur
Elektronische Eingaben (IncaMail):
Eingabe
Inoltraziun
Attoscritto
Informelle Anfragen:
Tel. 081 257 34 62, E-Mail
Übersicht kantonale Gerichte
Gerichtsorganisationsgesetz (GOG)
Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz, PG)
nach oben