Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Bezirksgericht (in 11 Bezirken) oder an das Arbeitsgericht in Zürich und Winterthur wenden.
Das Urteil kann ans Obergericht in Zürich weiter gezogen werden. |
Erste Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Zürich. Als verwaltungsinterne Vorinstanz entscheidet vorgängig die Verwaltungsbehörde: Für kantonale Angestellte die zuständige Direktion, für Gemeindeangestellte der Bezirksrat. |