| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Kreisgericht als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie an das Kantonsgericht in St. Gallen weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für alle Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in St. Gallen. Bei Lohnklagen kann das Verwaltungsgericht direkt angerufen werden. Für andere Beschwerden gelten als verwaltungsinterne Vorinstanz die zuständigen Amtsstellen (Gemeinderat, Stadtrat, Departement, Regierungsrat). |