Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Kantonsgericht in Stans als 1. Instanz wenden.
Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Stans weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Stans. Bevor öffentlich-rechtliche Angestellte beim Verwaltungsgericht Beschwerde einreichen können, müssen sie je nach Anstellung an die Amtsdirektion oder den Regierungsrat als obligatorische Verwaltungsinstanz gelangen. |