Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Kantonsgericht in Sarnen als 1. Instanz wenden.
Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Sarnen weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Sarnen. Bevor öffentlich-rechtliche Angestellte beim Verwaltungsgericht Beschwerde einreichen können, müssen sie je nach Anstellung an die Amtsdirektion oder den Regierungsrat als verwaltungsinterne Vorinstanz gelangen. Beschwerden zur Stellenbewertung und Lohneinstufung müssen zuerst bei der Personalkommission eingereicht werden. |