| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Amtsgericht als 1. Instanz wenden (in Luzern, Kriens, Hochdorf, Sursee, Willisau, Entlebuch), bei einem Streitwert von weniger als 30 000 Franken an das Arbeitsgericht in Luzern. Wird die Klage abgelehnt, kann sie an das Obergericht in Luzern weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Luzern. Das Verwaltungsgericht kann für die Prüfung von Erlassen angerufen werden. Gegen die Beendigung oder Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses ist Verwaltungsgerichtsbeschwerde einzureichen. Andere personalrechtliche Entscheide müssen beim Regierungsrat angefochten werden, bevor sie unter Anrufung des Gleichstellungsgesetzes ans Gericht weiter gezogen werden können. |