Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz
 
Luzern
Verfahrensablauf im Kanton Luzern
Schlichtungsverfahren
Für privatrechtlich Angestellte ist das Schlichtungsverfahren obligatorisch. Für öffentlich-rechtliche Angestellte ist das Schlichtungsverfahren freiwillig.
 
Ort:
Für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz ist die Schlichtungsstelle für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse oder die Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im Personalbereich öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse zuständig.
 
Zuständigkeit:
Die Schlichtungsstelle führt Verfahren für privatrechtlich Angestellte durch. Öffentlich-rechtliche Angestellte des Kantons müssen an die verwaltungsinterne Schlichtungsstelle gelangen, Gemeindeangestellte an eine gemeindeinterne Stelle.
 
Verfahren:
Das Schlichtungsverfahren muss schriftlich beantragt werden. Die Verhandlung erfolgt mündlich.
 
Wirkung:
Im privatrechtlichen Schlichtungsverfahren gilt der Vergleich als rechtskräftiges Urteil. Im öffentlich-rechtlichen Verfahren wird der Abschluss des Verfahrens schriftlich festgehalten und die zuständige Behörde erlässt auf Anfrage einen entsprechenden Entscheid.
 
Gerichtsverfahren
privatrechtlich öffentlich-rechtlich
Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Amtsgericht als 1. Instanz wenden (in Luzern, Kriens, Hochdorf, Sursee, Willisau, Entlebuch), bei einem Streitwert von weniger als 30 000 Franken an das Arbeitsgericht in Luzern. Wird die Klage abgelehnt, kann sie an das Obergericht in Luzern weiter gezogen werden. Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Luzern. Das Verwaltungsgericht kann für die Prüfung von Erlassen angerufen werden. Gegen die Beendigung oder Umgestaltung des Arbeitsverhältnisses ist Verwaltungsgerichtsbeschwerde einzureichen. Andere personalrechtliche Entscheide müssen beim Regierungsrat angefochten werden, bevor sie unter Anrufung des Gleichstellungsgesetzes ans Gericht weiter gezogen werden können.
Bundesgericht Bundesgericht
Übersicht kantonale Gerichte
Schlichtungsstelle für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse
Tel. 041 228 65 60, E-Mail
Gesetz über die Schlichtungsstelle nach dem eidgenössischen Gleichstellungsgesetz
Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im Personalbereich öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse
Tel. 041 228 55 55, E-Mail
Merkblatt zum Schlichtungsverfahren für zivilrechtlich angestellte Personen im Kanton Luzern (pdf)
nach oben