Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz
 
Basel-Stadt
Verfahrensablauf im Kanton Basel-Stadt
Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren steht privatrechtlich und öffentlich-rechtlich Angestellten zur Verfügung. Für öffentlich-rechtlich Angestellte ist es obligatorisch, sofern die Diskriminierung nicht nur als Nebenpunkt geltend gemacht wird.
 
Zuständigkeit:
Für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz ist die Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen in Basel zuständig. Die Parteien können die Schlichtungsstelle auch als Schiedsgericht einsetzen.
 
Verfahren:
Das Schlichtungsverfahren für privatrechtlich Angestellte richtet sich nach den Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). Das Verfahren für öffentlich-rechtliche Angestellte ist weitgehend deckungsgleich und ebenfalls kostenlos. Sie müssen die Schlichtung vor der Einleitung eines Verwaltungsrekursverfahrens schriftlich beantragen, nachdem die vorgesetzte Stelle zur Beschwerde Stellung nehmen konnte. Bei sexueller Belästigung ist die verwaltungsinterne Beschwerde freiwillig und es kann unabhängig davon ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle beantragt werden.
 
Verhandlung:
Die Verhandlung wird von der Schlichtungsstelle als Dreierkammer durchgeführt.
 
Wirkung:
Ein Vergleich hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids. Bei Nichteinigung stellt die Schlichtungsstelle die Klagebewilligung aus.
Im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis muss die Behörde mit Ablehnung des Vergleichs-vorschlags eine anfechtbare Verfügung erlassen. Ist eine solche bereits vor Einleitung des Schlichtungsverfahrens ergangen, beginnt die Rechtsmittelfrist neu zu laufen.
 
Gerichtsverfahren
privatrechtlich öffentlich-rechtlich
Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das kantonale Zivilgericht in Basel wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Appellationsgericht in Basel weiter gezogen werden. Erste Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Basel. Für kantonale Angestellte gelten als verwaltungsinterne Vorinstanzen das zuständige Departement und/oder der Regierungsrat, bevor Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht werden kann.
Bundesgericht Bundesgericht
Schlichtungsstelle: Kantonale Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen
Utengasse 36, 4005 Basel
Tel. 061 267 85 20, E-Mail
Übersicht kantonale Gerichte
Gesetz über die Einführung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO)
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann EG GLG
Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (gilt nur für Kantonsangestellte)
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