| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das kantonale Zivilgericht in Basel wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Appellationsgericht in Basel weiter gezogen werden. |
Erste Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Basel. Für kantonale Angestellte gelten als verwaltungsinterne Vorinstanzen das zuständige Departement und/oder der Regierungsrat, bevor Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht werden kann. |