Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz
 
Basel-Landschaft
Verfahrensablauf im Kanton Basel-Landschaft
Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren ist für privatrechtlich und öffentlich-rechtlich Angestellte obligatorisch.
 
Ort und Zuständigkeit:
Für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz ist die Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten
im Erwerbsleben
in Liestal zuständig.
 
Verfahren:
Das Schlichtungsverfahren muss schriftlich beantragt werden. Bei öffentlich-rechtlich Angestellten entscheidet zuerst die vorgesetzte Stelle. Nach Zustellung der Verfügung besteht eine Frist von 10 Tagen, um den Antrag auf eine Schlichtungsverfahren zu stellen. Die Dauer des Schlichtungsverfahrens unterbricht die gerichtliche Beschwerdefrist Besteht keine Verfügung, muss der Antrag innerhalb von 5 Jahren eingereicht werden.
 
Wirkung:
Im privatrechtlichen Schlichtungsverfahren hat der Vergleich die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils, entweder nach der sofortigen Unterzeichnung oder nach der schriftlichen Zustellung mit einer Annahme- oder Ablehnungsfrist. Im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis muss die Einigung im Schlichtungsverfahren durch die kantonalen oder kommunalen Behörden bestätigt werden.
 
Gerichtsverfahren
privatrechtlich öffentlich-rechtlich
Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich nach einer Nichteinigung im Schlichtungsverfahren innerhalb von 3 Monaten an das Bezirksgericht als 1. Instanz wenden (in Arlesheim, Laufen, Liestal, Sissach, Gelterkinden, Waldenburg).
Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Kantonsgericht in Liestal weiter gezogen werden.
Erste Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Verhältnis ist das Kantonsgericht in Liestal. Nach der Mitteilung der Nichteinigung im Schlichtungsverfahren muss innerhalb von 10 Tagen Beschwerde gegen die ursprüngliche Verfügung oder Entscheidung eingereicht werden.
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Übersicht kantonale Gerichte
Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten
im Erwerbsleben

Tel. 061 925 66 56, E-Mail
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