Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich nach einer Nichteinigung im Schlichtungsverfahren innerhalb von 3 Monaten an das Bezirksgericht als 1. Instanz wenden (in Arlesheim, Laufen, Liestal, Sissach, Gelterkinden, Waldenburg).
Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Kantonsgericht in Liestal weiter gezogen werden. |
Erste Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Kantonsgericht in Liestal. Nach der Mitteilung der Nichteinigung im Schlichtungsverfahren muss innerhalb von 10 Tagen Beschwerde gegen die ursprüngliche Verfügung oder Entscheidung eingereicht werden. |