| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Regionalgericht wenden (Bern-Mittelland, Berner Jura-Seeland, Emmental-Oberaargau, Oberland). Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Bern weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Bern. Vorgängig entscheiden je nach Beschwerdegrund das zuständige Amt, die zuständige Direktion oder die Staatskanzlei. Für öffentlich-rechtlich Angestellte in bernischen Gemeinden sind die Regierungsstatthalterämter verwaltungsinterne Vorinstanz. |