| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Arbeitsgericht (in Bern, Biel, Burgdorf, Interlaken, Moutier, Thun) oder an das Kreisgericht (in 13 Gerichtskreisen) als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Bern weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Bern. Vorgängig entscheiden je nach Beschwerdegrund das Personalamt, das zuständige Amt und/oder die zuständige Direktion. Für öffentlich-rechtlich Angestellte in bernischen Gemeinden sind die Regierungsstatthalterämter verwaltungsinterne Vorinstanz. |