Entscheide nach
Gleichstellungsgesetz
Ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz
 
Bern
Verfahrensablauf im Kanton Bern
Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren steht privatrechtlich und öffentlich-rechtlich Angestellten zur Verfügung.
 
Zuständigkeit:
Für Streitigkeiten gemäss Gleichstellungsgesetz ist die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland in Bern als kantonale Schlichtungsstelle zuständig. Das Sekretariat ist Rechtsberatungsstelle.
 
Verfahren:
Für privatrechtlich Angestellte gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) Öffentlich-rechtlich Angestellte müssen das fakultative Schlichtungsverfahren einleiten, bevor sie ein Rechtsmittel ergreifen. Die Anstellungsbehörde ist verpflichtet, sich auf das Verfahren einzulassen. Misslingt der Schlichtungsversuch, beginnt mit der Zustellung des Protokolls die ordentliche Rechtsmittelfrist. Das Verfahren richtet sich im Übrigen sinngemäss nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG).
 
Verhandlung:
Die Schlichtungsbehörde verhandelt in einer Besetzung von fünf Personen. Anwesend sind der oder die Vorsitzende und eine paritätische Vertretung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite beider Geschlechter.
 
Wirkung:
Der von den Parteien unterzeichnete Vergleich gilt als rechtskräftiger Entscheid. Kommt keine Einigung zustande, kann der ordentliche Rechtsweg beschritten werden.
 
Gerichtsverfahren
privatrechtlich öffentlich-rechtlich
Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Regionalgericht wenden (Bern-Mittelland, Berner Jura-Seeland, Emmental-Oberaargau, Oberland). Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Bern weiter gezogen werden. Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Bern. Vorgängig entscheiden je nach Beschwerdegrund das zuständige Amt, die zuständige Direktion oder die Staatskanzlei. Für öffentlich-rechtlich Angestellte in bernischen Gemeinden sind die Regierungsstatthalterämter verwaltungsinterne Vorinstanz.
Bundesgericht Bundesgericht
Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland, Effingerstrasse 34, 3008 Bern
Tel. 031 635 47 50, Fax 031 635 47 51, E-Mail
Übersicht kantonale Gerichte
Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft (GSOG)
Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung (EG ZSJ)
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (EG GlG)
Personalverordnung (PV)
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