| Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Kantonsgericht in Trogen als 1. Instanz wenden. Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans Obergericht in Trogen weiter gezogen werden. |
Gerichtsinstanz für Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Verwaltungsgericht in Trogen. Vorgängig muss die zuständige Direktion als verwaltungsinterne Instanz entscheiden. |