Personen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis müssen sich an das Arbeitsgericht als 1. Instanz wenden (nach Bezirk in Aarau, Baden, Bremgarten, Brugg, Unterkulm, Laufenburg, Lenzburg, Muri, Rheinfelden, Zofingen, Zurzach).
Wird die Klage abgewiesen, kann sie ans kantonale Obergericht in Aarau weitergezogen werden. |
Gerichtsinstanz für alle Personen im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ist das Personalrekursgericht in Aarau. Kantonale Angestellte müssen im Beschwerdeverfahren nach dem Schlichtungsverfahren zuerst an den Regierungsrat gelangen, bevor sie Gerichtsbeschwerde einreichen können. |