| Verfahrensabläufe | ||
| Das Gleichstellungsgesetz schreibt vor, dass die Kantone für die Vermittlung in Diskriminierungskonflikten den Gerichten vorgeschaltete Schlichtungsstellen einrichten müssen. Das Schlichtungsverfahren ist je nach Kanton freiwillig oder obligatorisch und gilt - ebenfalls je nach Kanton - für öffentlich-rechtlich Angestellte und/oder für privatrechtlich Angestellte. Entscheidet sich die klagende Person zum Gang vor das Gericht, können auch hier die Verfahrensabläufe unterschiedlich sein je nach Kanton und je nachdem, ob die Person öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich angestellt ist. Die höchste und letzte gerichtliche Instanz ist in jedem Fall das Bundesgericht. |